Straftaten im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte und werden strikt geahndet
Hier werden z.B. folgende Vergehen zugeordnet:
- häufige Verstöße innerhalb kurzer Zeit
- erhebliche Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- Eintragungen im Führungszeugnis, die an der Fahrtüchtigkeit zweifeln lassen
- Strafrechtlich relevante Handlungen im Straßenverkehr z.B. Nötigung oder körperliche Auseinandersetzungen
- Fahren ohne Führerschein
- ungünstige Kombination aus strafrechtlich relevanter Handlung und Punktekonto oder Führungszeugnis
Information – Erkenntnis – Trainingsansatz
Das Punkteregister in Flensburg bildet die Grundlage für die Anordnung von Sperrfristen und eventuell einer MPU. Das Erreichen der Grenze von 8 Punkten ist zuerst einmal mit einer Sperrfrist für den Führerschein (6 Monate) verbunden. Diese stellt aber noch keine Anordnung einer MPU dar.
Punkte in Flensburg und Straftaten korrelieren meist, jedoch kann eine MPU auch angeordnet werden, wenn es sich beispielsweise um Auseinandersetzungen im Straßenverkehr auch ohne zeitgleiches Führen eines Fahrzeugs handelt.