Drogeneinfluss – und missbrauch – nicht nur im Straßenverkehr als Strafbestand einzustufen

Hier werden z.B. folgende Vergehen zugeordnet:

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen
  • Nachweis von Drogen per Blut-/Urintest nach einer Verkehrskontrolle
  • Entzug der Fahrerlaubnis durch Verdacht bei Funden im privaten Haushalt

Information – Erkenntnis – Trainingsansatz

Der Besitz von Drogen ist kein Grund für eine MPU, stellt jedoch ferner eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz dar. Damit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden kann, ist es erforderlich nachzuweisen, dass Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben.

Eine Grenzwertfestlegung wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es nicht, auch beim Abstinenznachweis werden je nach Konsum unterschiedliche Festelegungen getroffen.

  • Ermitteln der Gründe für Ihren Drogenkonsum
  • Einschätzung Ihrer Kosumintensität und -häufigkeit
  • Analyse Ihrer Gefühlswelt
  • Unterstützung bei der Entwöhnung
  • Vermitteln von Strategien zur Vermeidung der Drogeneinnahme
  • Aufklärung über die Gefahren des Drogenkonsums
  • Veränderung Ihrer Einstellungen und Gewohnheiten

Der Abstinenznachweis ist einer der wichtigsten Schritte zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins.

Grundsätzlich ist der Abstinenznachweis aber nicht nur der Beleg für Ihr Umdenken, sondern auch eine große Hürde, denn es werden einige medizinische Untersuchungen gefordert:

  • Urinscreening
  • Bluttest
  • eventuell Haaranalyse

Das Training für die anstehende MPU richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Vergehen und umfasst je nach gebuchtem Modul verschiedene Inhalte, z.B.:

  • MPU-Gutachten (Beispiele)
  • Vermitteln von Inhalten der medizinischen Untersuchungen
  • Reaktionstests
  • Vorbereitung auf das psychologische Gespräch
  • Simulation und Training von möglichen Szenarien