Drogeneinfluss – und missbrauch – nicht nur im Straßenverkehr als Strafbestand einzustufen
Hier werden z.B. folgende Vergehen zugeordnet:
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen
- Nachweis von Drogen per Blut-/Urintest nach einer Verkehrskontrolle
- Entzug der Fahrerlaubnis durch Verdacht bei Funden im privaten Haushalt
Information – Erkenntnis – Trainingsansatz
Der Besitz von Drogen ist kein Grund für eine MPU, stellt jedoch ferner eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz dar. Damit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden kann, ist es erforderlich nachzuweisen, dass Sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben.
Eine Grenzwertfestlegung wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es nicht, auch beim Abstinenznachweis werden je nach Konsum unterschiedliche Festelegungen getroffen.