Alkohol im Straßenverkehr – einer der häufigsten Gründe für die Anordnung einer MPU
Hier werden z.B. folgende Vergehen zugeordnet:
- Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr mit einem Alkoholblutwert ab 1,6 Promille
- erneutes Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss trotz Führerscheinentzug
- Alkohomissbrauch oder Alkoholabhängigkeit