Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Vor allem die Abkürzung MPU oder aber auch der abwertende Begriff Idiotentest sollten vielen Fahrerinnen und Fahrern geläufig sein.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung beinhaltet aber wesentlich mehr als eine bloße Abkürzung oder negative Umschreibung. Sie wird entgegen vieler Erwartungen nicht durch einen Bußgeldbscheid oder einen Strafbefehl, sondern durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

Gründe sind vor allem ein erhöhter Blutalkoholwert ab 1,6 Promille und die gleichzeitige Beteiligung am Straßenverkehr, aber auch Straftaten, Drogenkonsum oder physische und psychische Einschränkungen.

Durchgeführt wird eine MPU von einer Begutachtungsstelle für Fahreignisprüfungen.

Die Aufgaben der MPU im Überblick

Die medizinisch-psychologische Untersuchung soll folgende Punkte erfüllen:

  • Prognose zur Fahreignung
  • Überprüfung von Verhaltensweisen
  • Begutachtung des physischen Zustands
  • Einschätzung des psychologischen Zustands
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach positiver Prüfung