Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Vor allem die Abkürzung MPU oder aber auch der abwertende Begriff Idiotentest sollten vielen Fahrerinnen und Fahrern geläufig sein.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung beinhaltet aber wesentlich mehr als eine bloße Abkürzung oder negative Umschreibung. Sie wird entgegen vieler Erwartungen nicht durch einen Bußgeldbscheid oder einen Strafbefehl, sondern durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Gründe sind vor allem ein erhöhter Blutalkoholwert ab 1,6 Promille und die gleichzeitige Beteiligung am Straßenverkehr, aber auch Straftaten, Drogenkonsum oder physische und psychische Einschränkungen.
Durchgeführt wird eine MPU von einer Begutachtungsstelle für Fahreignisprüfungen.